Staatlich anerkannter Erholungsort

im Oberlausitzer Bergland

Formulare & Anträge

Anträge der Gemeinde Cunewalde

Weitere Anträge und Formulare für Verfahren, für welche die Gemeinde Cunewalde gegebenenfalls nicht zuständig ist, finden Sie über Amt24 oder direkt bei der jeweils zuständigen Stelle, wie beispielsweise beim Landratsamt Bautzen(Bauanträge, BAföG, Denkmalschutz, Führerschein u.v.m.).

Kontaktformular

*) Pflichtfelder

Amt 24 - EU Dienstleistungsrichtlinie

Die Gemeinde Cunewalde ist für folgende kommunale Verfahren zuständig:

  • Gaststättengewerbe anzeigen
  • vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen
  • Sperrzeitverkürzung genehmigen
  • Gewerbe anzeigen
  • Gewerbe ummelden
  • Gewerbe abmelden
  • Gewerberegisterauskunft erteilen
  • Reisegewerbekarte erteilen
  • Führungszeugnis beantragen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
  • Tageshändler für Wochenmarkt zulassen

Weitere Informationen finden Sie auf dem Lebenslagenportal des Freistaates Sachsen unter: http://www.amt24.sachsen.de.
Ebenfalls sind unter den einzelnen Rubriken die erforderlichen Formulare hinterlegt.

Die Gemeinde Cunewalde bietet, zur Zeit auf EU-DLR relevante Verwaltungsverfahren beschränkt, die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation. Die Zugangseröffnung erfolgt nur mittels Fax-Nummer 035877 230-30.
Einfache elektronische Informationen und Auskünfte, welche keine personenbezogenen Daten enthalten und nicht der Unterschrift bedürfen, senden Sie bitte an gemeindeverwaltung@cunewalde.de.

Der gesicherte elektronische Verfahrensweg kann über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) bei der Landedirektion in Leipzig http://www.ldl.sachsen.de vollzogen werden, welcher Ihnen auch den Zugang für elektronisch signierte und/ oder verschlüsselte Nachrichten eröffnen kann.

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